ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN UNIQUE DESIGNS SWITZERLAND 

PRÄAMBEL

UNIQUE Designs Switzerland GmbH, Inhaber: Fabio Pinto Cruz, Lenny Noa Hug, Samuel Noah Hug bietet unter https://uniquedesingsswizerland.ch in Form eines Onlineshops Dekore für Motorräder (Supermotos, Enduro- und Cross Maschinen) an. Hierbei werden sowohl vorgefertigte Dekore als auch teilweise individuell anpassbare und vollpersonalisierbare Motorrad-Dekor-Kits angeboten. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit maßgefertigte Sitzbankbezüge farblich zu konfigurieren und zu erwerben. Ausserdem bietet der Online-shop diverse andere Produkte für Modorräder an.

§ 1 ALLGEMEINES, GELTUNGSBEREICH UND ÄNDERUNGEN

  1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Unique Designs Switzerland GmbH und den jeweiligen Kund:innen und gelten ausschließlich, d.h. entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kund:in werden nicht anerkannt, es sei denn, Unique Designs Switzerland GmbH hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

     

  2. Sie gelten sowohl gegenüber Verbraucher:innen als auch gegenüber Unternehmer:innen. Verbraucher:in im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer:in im Sinne dieser AGB ist eine  natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  3. Unique Designs Switzerland GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, ohne den Kund:in zu informieren. Die AGB sind zu jedem Zeitpunkt auf der Website (www.uniquedesignsswitzerland.ch) einzusehen.

  4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.

  5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende Rangfolge gelten:
    1. a)  individuelle Vereinbarungen
    2. b)  diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
    3. c)  die gesetzlichen (CH – Schweiz) Regelungen.

§ 2 ABWICKLUNG DES KAUFVERTRAGES, LEISTUNGSUMFANG, LEISTUNGSORT

  1. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Warenverkauf durch den Verkäufer an die Kund:in.

  2. Die Kund:in kann über die Website des Verkäufers eine Bestellung vorgefertigter und konfigurierbarer Dekore und Sitzbankbezüge vornehmen (Angebot). Nach Hinzufügen der gewünschten Artikel in den Warenkorb, Eingabe der Kundendaten und Wahl der Zahlungsmodalität wird dieses Angebot durch die Kund:in mit Betätigung des „Kaufen“-Buttons angenommen. Daraufhin erhält die Kund:in eine Bestellbestätigung, in welcher der Vertragsinhalt noch einmal aufgeführt ist.

  3. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden der Kund:in nach der Bestellung per E-Mail übersandt. Darüber hinaus können Kund:innen, welche ein Kundenkonto angelegt haben, ihre jeweiligen Bestellungen über das Kundenkonto jederzeit nach Vertragsschluss aufrufen.

  4. Kund:in kann darüber hinaus auch vollpersonalisierte Dekore durch Unique Designs Swizerland GmbH anfertigen lassen. Hierfür bedarf es einer Anfrage durch die Kund:in über das hierfür zur Verfügung gestellte Formular unter Angabe der jeweiligen Informationen zum Motorrad. Nach positiver Beantwortung dieser Anfrage durch Unique Designs Swizerland GmbH (Angebot) hat die Kund:in eine Anzahlung (Annahme) zu leisten. Daraufhin beginnt Unique Designs Swizerland GmbH die Anfertigung des personalisierten Dekors.

  5. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist schweizer Recht anwendbar, soweit die Kund:in Kaufmann ist.

  6. Alle Preise verstehen sich als Brutto CHF Preise (Schweizer Franken).

  7. Bei Abschluss des Vertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Die Kund:in hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen.

  8. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Leistungsgegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Der Verkäufer wird in diesem Fall den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und diesem eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten. Der Verkäufer behält sich für diesen Fall vor, eine preislich und qualitativ gleichwertige Ware anzubieten, mit dem Ziel, einen neuen Vertrag über den Kauf der preislich und qualitativ gleichen Ware abzuschließen.

  9. Die Kund:in wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, die bestellte Waren unverzüglich nach der Ablieferung untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

  10. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Absatz 9 nicht feststellbar sind, müssen dem Verkäufer unverzüglich nach deren Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

§ 3 PFLICHTEN DER KUND:IN

    1. Die Pflichten der Kund:in ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen und/oder diesen Geschäftsbedingungen. 

    2. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten der Kund:in ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Angebot und diesen Bedingungen. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt die Kund:in folgende Leistungen unentgeltlich:

       

a) Die Kund:in ist verpflichtet, bei Abschluss des Vertrages ihre Daten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Sie wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Daten, Inhalte und weitere Informationen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen. Sollten sich Änderungen ergeben, sind diese gegenüber Unique Designs Switzerland GmbH unverzüglich mitzuteilen.

b)  Die Kund:in ist verpflichtet, die von Unique Designs Swizerland GmbH erbrachten Leistungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke sachgemäß zu verwenden und das geltende Recht zu beachten.

c)  Die Kund:in ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von Unique Designs Switzerland GmbH gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, jugendschutzrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.

d)  Die Kund:in ist für alle Aktivitäten, die über ihr Kundenkonto erfolgen und der Geheimhaltung der Login Daten und ihres Passworts, im vollen Umfang selbst verantwortlich.

e)  Die Kund:in räumt Unique Designs Switzerland GmbH für den Fall, dass urheberrechtlich relevante Werke hochgeladen werden, ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich beschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung ein.

f)  Die Kund:in ist verpflichtet sicherzustellen, dass die an Unique Designs Switzerland GmbH überlassenen Daten, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte für die vertraglich vereinbarten, von Unique Designs Swizerland GmbH zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen. Die Kund:in stellt Unique Designs Switzerland GmbH von jeglicher Haftung in Bezug auf die Verletzung dieser Pflichten frei. Etwaige Regressansprüche der Kund:in sind ausgeschlossen. Unique Designs Switzerland GmbH ist nicht verpflichtet, diese Inhalte der Kund:innen auf eventuelle Rechtsverstöße hin zu prüfen.

§ 4 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

  1. Für etwaige Mängel stehen der Kund:in gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher:innen werden die Gewährleistungsrechte durch diese AGB nicht beschränkt.

  2. Der Verkäufer haftet grundsätzlich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden.

  3. Die Haftungseinschränkungen nach den vorangegangenen Nummern 1, 2 und 3 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, beim arglistigen Verschweigen von Mängeln, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Kund:in regelmäßig vertrauen darf.

§ 5 EIGENTUMSVORBEHALT, GEFAHRÜBERGANG

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

  2. Wenn die Kund:in Unternehmer:in ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit Übergabe an das Transportunternehmen auf die Unternehmer:in über. Bei Verbraucher:innen liegt der Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an die Kund:in vor.

§ 6 VERZUG UND VERZUGSKOSTEN

Kund:innen, die nicht Verbraucher:innen sind, geraten in Verzug, wenn sie innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet haben.

  1. Verbraucher:innen geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

  2. Der Verkäufer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 20.00 CHF gegenüber Kund:innen geltend zu machen. Der Kund:in ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 7 HÖHERE GEWALT

Unique Designs Switzerland GmbH ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen, Epidemien und Pandemien.

§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.

  2. Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich schweizer Recht Anwendung, soweit die Kund:in nicht Verbraucher:in ist. Die Anwendung UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

  3. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Kanton des Sitzes von Unique Designs Switzerland GmbH als Gerichtsstand vereinbart. (Kanton Basellandschaft BL)

  4. Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

  5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.